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Samstag, 19. Mai 2012

29. 09. 2011

Rettungsschirm für Menschen, nicht für Banken und Finanzmärkte

Liebe Leserinnen und Leser,
aufgrund der anhaltenden Währungs- und Schuldenkrise in Europa hat der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des „Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilitätsmechanismus“ verabschiedet. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Mittel der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), dem sogenannten Euro-Rettungsschirm, aufgestockt werden und in einen dauerhaften europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) überführt werden können. Weiter ...